Förderung

Der Umstieg auf Wärmepumpen lohnt sich und schont die Umwelt

Der Einbau energieeffizienter Wärmepumpen wird von der KfW mit attraktiven Fördersummen unterstützt. Profitieren Sie bei der Heizungsmodernisierung von den staatlichen Zuschüssen mit einer Kostenersparnis von bis zu 70%

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Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Kosten die in der Verbindung mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen. Dazu zählt auch die Umstellung auf Niedertemperatur Heizkörper oder Fußbodenheizung. Neue Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, werden nicht unterstützt, auch wenn sie teilweise mit erneuerbaren Energien wie Biogas betrieben werden.

Das neue Heizungsgesetz  ab 01.01.2024

Die Bundesregierung hat ein neues Förderkonzept für den Einbau von Wärmepumpen & Heizungen verabschiedet, welches am 01.01..2024 in Kraft getreten ist. Ab sofort erhalten Sanierer sowohl Zuschüsse als auch Förderkredite. Neben dem  einheitlichen Sockelbetrag von 30 %, ist eine Gesamtförderung durch zusätzliche Zuschläge bis zu maximal 70 % möglich. Damit treibt die Bundesregierung den Einsatz von erneuerbaren Energien in Deutschland voran und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz.

Ab 1. Januar 2024 müssen Sie grundsätzlich eine Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien einbauen und betreiben.

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Förderung im Überblick 

Grundförderung 30 %: Die Grundförderung wird gewährt für den Umstieg auf erneuerbares Heizen. Dies hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.

Klimageschwindigkeitsbonus 20 %: Der Geschwindigkeitsbonus gilt nur für selbst genutzte Immobilien und belohnt den frühzeitigen Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. Konkret wird der Bonus für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen gewährt.  Dabei gibt es eine zeitliche Staffelung, denn ab dem Jahr 2028 wird der Bonus jährlich um 3% gesenkt und ab 2037 eingestellt. 

Einkommensbonus 30 %: Der Einkommensbonus wird bei einem Haushaltseinkommen von max. 40.000 Euro gewährt. Der Bonus steht ausschließlich denjenigen zur Verfügung, die Ihre Immobilie selbst bewohnen.

Effizienzbonus 5 %: Der Effizienzbonus wird auf die Nutzung eines natürlichen Kältemittels für Wärmepumpen oder den Einsatz von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme als Energiequelle für Wärmepumpen  gewährt.

Förderbeispiel 2024

Anlagekosten = 45.000€
Grundförderung 30% = 9.000€
Geschwindigkeitsbonus 20% = 6.000€
(% aus maximalem Investitionsvolumen von 30.000€)

Gesamtinvestition = 30.000€

Klimageräte von außen

Förderfähige Kosten bei 30.000 Euro gedeckelt

Beim Austausch der Heizung sind die maximal förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 Euro begrenzt, wenn es sich um ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus handelt. Die verschiedenen Förderkomponenten sind aber untereinander kombinierbar, wurden jedoch auf eine Obergrenze von 70 % Prozent gedeckelt. 

Gefördert werden alle Kosten die in der Verbindung mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen. Dazu zählt auch die Umstellung auf Niedertemperatur Heizkörper oder Fußbodenheizung. Neue Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, werden nicht unterstützt, auch wenn sie teilweise mit erneuerbaren Energien wie Biogas betrieben werden.

NEU: Ergänzungskredit über die KfW

Im Rahmen der staatlichen Förderung bietet die KfW-Bank zinsvergünstigte Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen an. Neben Investitionskostenzuschüssen können selbst nutzende Hauseigentümer, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, von dem Angebot des Ergänzungkredits für den Heizungstausch profitieren. Diese Kredite sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung eines Heizungstauschs in der aktuellen Hochzinsphase zu reduzieren und zeitlich zu strecken. Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5%.

Der Heizungstausch wird nur noch einmal gefördert. Die Maßnahmen müssen daher in einem Jahr beantragt werden, eine Verteilung über mehrere Antragsjahre ist damit nicht mehr möglich.

Wichtige Hinweise

Die Basisförderung sowie der Effizienzbonus gilt für alle Antragssteller. Der Einkommens- und Klimabonus können jedoch nur von selbst nutzenden Hauseigentümern in Anspruch genommen werden.

Durch den Wechsel der BAFA-Förderprogramme zur KfW erfolgt auch die Beantragung der Heizungsförderung über die KfW. Durch diese Umstellung wird die Antragstellung voraussichtlich erst ab dem 27. Februar 2024 auf dem Onlineportal der KfW freigeschaltet. Sie können dennoch bereits jetzt Ihre Heizung tauschen, da bis 31. August 2024 auch Anträge nach Auftrag und Maßnahmenbeginn zulässig sind.

Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt beim Förderantrag und stellen Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung.  Stellen Sie den Förderantrag im besten Fall nach Rücksprache mit unseren Fachleuten, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

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