Das neue Heizungsgesetz ab 01.01.2024
Die Bundesregierung hat ein neues Förderkonzept für den Einbau von Wärmepumpen & Heizungen verabschiedet, welches am 01.01..2024 in Kraft getreten ist. Ab sofort erhalten Sanierer sowohl Zuschüsse als auch Förderkredite. Neben dem einheitlichen Sockelbetrag von 30 %, ist eine Gesamtförderung durch zusätzliche Zuschläge bis zu maximal 70 % möglich. Damit treibt die Bundesregierung den Einsatz von erneuerbaren Energien in Deutschland voran und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz.
Ab 1. Januar 2024 müssen Sie grundsätzlich eine Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien einbauen und betreiben.
Förderung im Überblick
Grundförderung 30 %: Die Grundförderung wird gewährt für den Umstieg auf erneuerbares Heizen. Dies hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.
Klimageschwindigkeitsbonus 20 %: Der Geschwindigkeitsbonus gilt nur für selbst genutzte Immobilien und belohnt den frühzeitigen Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. Konkret wird der Bonus für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen gewährt. Dabei gibt es eine zeitliche Staffelung, denn ab dem Jahr 2028 wird der Bonus jährlich um 3% gesenkt und ab 2037 eingestellt.
Einkommensbonus 30 %: Der Einkommensbonus wird bei einem Haushaltseinkommen von max. 40.000 Euro gewährt. Der Bonus steht ausschließlich denjenigen zur Verfügung, die Ihre Immobilie selbst bewohnen.
Effizienzbonus 5 %: Der Effizienzbonus wird auf die Nutzung eines natürlichen Kältemittels für Wärmepumpen oder den Einsatz von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme als Energiequelle für Wärmepumpen gewährt.